Impressum / AGB´S
Hundepension Westeroder Land Geschäftsführer: Kai Hillebrandt Telefon: 02571/6102
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: März 2008 1. Betreuungsvertrag 1.1 Zwischen dem Tierhalterhalter des in Betreuung gegebenen Tieres und der Hundepension Westeroder Land wird ein Betreuungsvertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages weist der Hundepension Westeroder Land jeden Tierhalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Jeder Tierhalter, der mit der Hundepension Westeroder Land einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 1.2 Die Hundepension Westeroder Land gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Tier während des Aufenthaltes eine Artgerechte Haltung sowie reichlich Auslauf, Pflege, Futter und Zuneigung . 1.3 Der Tierhalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder das Tier Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Tierhalter verpflichtet sich, der Hundepension seinen Aufenthaltsort oder eine Handynummer während der Betreuung bekannt zugeben, so dass die Hundepension auch den Hundehalter täglich nachrichtlich erreichen kann. 1.4 Der Tierhalterhalter wird über die Unterbringung und Haltung der Hundepension in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten seitens des Tierhalters ist erwünscht. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Tierhalter vor Aufnahme des Tieres ausdrücklich anzugeben und werden schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten. 1.5 Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Betreuung befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. 1.6 Die Hundepension besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung unter der jedoch die unter 1.5 angegebenen Fälle nicht eingeschlossen sind.
2. Tierarztkosten / Tierheim 2.1 Der Tierhalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Tieres die gesetzlichen Impfungen besitzt. Ist dies nicht der Fall, kann die Hundepension vom Betreuungsvertrag zurücktreten, bzw. die Impfungen auf Kosten des Tierhalters nachholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Tierhalters. Die Hundepension übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. Der Tierhalter sichert zu, dass das Tier innerhalb des letzten Jahres alle erforderlichen Impfungen erhalten hat. Beim Hund z.B. Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache). Bei einer Katze: Katzenseuche, Katzenschnupfen, Leukose und Tollwut. F.I.P. feline infektiose Peridontitis (Bauchfellentzündung). Alle Tiere müssen von Spul-, Haken- und Bandwürmern befreit sein und eine Immunität muss während des Aufenthaltes bestehen. Ausserdem müssen alle Tiere einen wiksamen Schutz gegen Parasiten haben. 2.2 Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Tieres erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Tierhalterhalter übernommen. 2.3 Der Tierhalter verpflichtet sich, den Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung wird das Tier nach 15 Tagen an einen neuen Besitzer vermittelt. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.
3. Betreuungspreise 3.1 Der Tierhalter verpflichtet sich die auf dem Betreuungsvertrag genannten Betreuungspreise zu bezahlen. Der Bringtag und Abholtag zählt jeweils als 1 Betreuungstag.. 3.2 Das Futter ist im Preis enthalten. Bei Sonderfutter muss das Futter mitgebracht werden oder es entstehen extra Kosten die je nach Aufwand berechnet werden. 3.3 Das Unternehmen unterliegt der Kleinstunternehmerregelung, d.h. Die Preise sind rein netto, es wird keine Mehrwertsteuer abgeführt.
4. Öffnungszeiten Besuch- Bring- und Abholzeiten sind bitte stets vorher telefonisch oder persönlich zu vereinbaren. 24 Stunden 365 Tage im Jahr.
5. Haftung Die Hundepension Westeroder Land schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. |
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